Wir glauben, dass die Qualität unserer Dienstleistung von den Menschen in unserem Unternehmen abhängt, die diese Dienstleistung erbringen.
Im Gegenzug honorieren wir gute Arbeit und bieten neben einer langfristigen Beschäftigung mit leistungsgerechter Bezahlung auch attraktive Sozialleistungen. Wir orientieren uns bei der Bezahlung unserer Assistenzkräfte nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD EG P6 Stufe 2 (Ost)).
WILASS sucht professionelle, engagierte Mitarbeiter*innen, die unser Engagement für die Bereitstellung außergewöhnlicher Dienstleistungen in der persönlichen Assistenz mittragen.
Der große Vorteil für unseren Kunden wie auch für unsere Assistenten*innen ist der fehlende Zeitdruck, da die Assistenz ausschließlich (personenbezogen = persönliche Assistenz) für diesen einen Kunden da ist.
Wir nennen dies 1:1 Kontakt!
Für Ihren Einstieg in die Assistenz sind keinerlei Vorkenntnisse bzw. Berufsabschlüsse notwendig. Ausschließlich Ihre soziale Kompetenz, Ihr Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, für einen Menschen mit Behinderung da und behilflich zu sein sowie auf lange Sicht eine partnerschaftliche Beziehung aufzubauen.
Wir nutzen zudem unterschiedliche Beschäftigungsmodelle, je nachdem, was der Kunde als Leistungsumfang benötigt, aber auch, wie die Assistenzkräfte zeitlich arbeiten können und möchten.
Sie haben Fragen zur Tätigkeit als Assistent*in in der persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihr Anliegen.
Wir verstehen unter persönlicher Assistenz, dass die Assistenzkräfte Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung Ihres Tagesablaufes die gewünschte Unterstützung geben, die Sie für ein unabhängigeres und selbstbestimmteres Leben benötigen und Ihnen dadurch eine gleichberechtigte Teilhabe an und in der Gesellschaft möglich ist.
Dabei erbringen unsere Assistenten*innen alle benötigten Leistungen personenbezogen (persönliche Assistenz) in enger Absprache mit dem Kunden.
Der Idealzustand, den wir anstreben, ist eine Symbiose, ein familiärer Zustand zwischen Assistenznehmer*in und den Assistenzkräften.
Persönliche Assistenz bedeutet für uns, dass unsere Assistenten*innen gemeinsam mit den Kunden ausgewählt werden. Die Kunden gestalten Ihr Leben, organisieren Ihren Alltag, so wie Sie es mögen.
Dabei gehen die Assistenzkräfte Ihnen zur Hand und unterstützen Sie, sind sozusagen Ihre Hände und Füße, Ihre Augen oder auch Ohren und Stimme.
Die Assistenten*innen helfen in enger Absprache mit dem Kunden*in bei der Grundpflege sowie bei sämtlichen Arbeiten im Haushalt wie z.B. Einkaufen, Kochen, der Reinigung von Wohnung und Wäsche.
Unsere Assistenz unterstützt in jeder Lebenssituation, z.B. in Ihrer Freizeit oder während der Arbeit bzw. im Studium und dies grundsätzlich ohne Zeitdruck, wie es anderweitig übliche Praxis ist bzw. gar nicht anders geht.
Unsere persönliche Assistenz sorgt für das Wohlergehen des Kunden in umfassender und bester Weise. Sie behandelt den Kunden/die Kundin mit Respekt und Würde und geht auf seine/ihre Bedürfnisse ein. Sie verpflichtet sich weiter, die Betreuung stets pünktlich und lückenlos durchzuführen.
So ist es unter Punkt 1.5 in der Stellenbeschreibung für unsere Assistenten beschrieben und so meinen wir es auch.
Jeder Mensch mit oder ohne Behinderung ist anders, hat individuelle Bedürfnisse und eigene Wertvorstellungen bzw. Vorstellungen allgemein zum Leben. Dies gilt nicht nur übergreifend, sondern bricht sich runter bis auf jeden einzelnen Tag. Jede Situation ist anders, jeder Tag unterliegt Veränderungen, Abweichungen vom Normalen sowie Schwankungen in den Bedürfnissen. Wir versuchen daher, dieser Flexibilität in der Alltagsgestaltung und vor allem der Individualität unserer Kunden jederzeit gerecht zu werden.
Das ist für uns persönliche Assistenz!
Sehr geehrte Damen und Herren.
Es freut uns, dass Sie sich mit der beruflichen Perspektive eines Assistenten/einer Assistentin für Menschen mit Behinderung auseinandersetzen, ist dies doch eine sehr spannende, abwechslungsreiche, verantwortungsvolle, aber auch erfüllende Aufgabe.
Unser Ziel ist es, für unsere Kunden die passende persönliche Assistenz bereitzustellen, um ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben und Handeln zu ermöglichen. Aber auch die Menschen, die als Assistenz für unsere Kunden tätig sind, sollen eine erfüllende Tätigkeit finden, die Sie gern und voller Hingabe im Dienst des Kunden erbringen. Der Idealzustand, den wir anstreben, ist eine Symbiose, ein familiärer Zustand zwischen Kunde/in und der Assistenz.
Da jeder behinderte Mensch andere Anforderungen an die Assistenz hat, sind die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten nur grundlegender Art, unterscheiden sich daher im Detail.
1-Tätigkeit/ Funktionsbezeichnung/ Aufgaben
1.1 Grundlegend gibt es unterschiedliche Leistungen, die sich wie folgt darstellen:
Daraus ergeben sich auch unterschiedliche Aufgaben und Tätigkeiten. Die meisten Leistungen werden i.d.R. in der persönlichen Assistenz sowie Freizeitassistenz erbracht. Die folgenden Aufgaben sind demzufolge Basis-Tätigkeiten, die sich individuell unterscheiden können.:
1.2 Die persönliche Assistenz (PA) übernimmt in enger Absprache mit dem Kunden sämtliche Haushaltsarbeiten wie z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigung von Wohnung und Wäsche.
1.3 Sie leistet umfassende Hilfe bei der Körperpflege sowie der täglichen Hygiene, bei der Nahrungsaufnahme, dem An- und Auskleiden, mobilisierenden Aktivitäten und Arztbesuchen sowie weiteren Erledigungen nach Bedarf des Kunden.
1.4 Die PA wird außerdem die Medikamenteneinnahme nach Vorgabe überwachen. Sie verpflichtet sich weiter, den ihr genannten Arzt oder einen Verantwortlichen zu informieren, wenn Veränderungen des Gesundheitszustandes auftreten. Sie erbringt jedoch keine medizinischen Leistungen.
1.5 Die PA sorgt für das Wohlergehen des Kunden in umfassender und bester Weise. Sie behandelt den Kunden/die Kundin mit Respekt und Würde und geht auf seine/ihre Bedürfnisse ein. Sie verpflichtet sich weiter, die Betreuung stets pünktlich und lückenlos durchzuführen.
1.6 Eine PA haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Entgelt/ Vergütung
Die Fa. WILASS Assistenzdienste lehnt sich an den Tarifvertrag TVöD an. Somit werden unsere Mitarbeiter danach vergütet. Das bedeutet auch, dass sich die Stundenlöhne parallel zu den Tarifabschlüssen erhöhen.
Es gibt zudem Zuschläge für Nacht-, Sonntags- sowie Feiertagsarbeit. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 15. des Folgemonats.
3. Arbeitszeitmodelle
3.1 Es besteht die Möglichkeit diverser Arbeitszeitmodelle, d.h. Vollzeit, Teilzeit, geringfügig beschäftigt auf Basis Minijob oder als Freelancer (selbständig).
3.2 Es ist grundlegend davon auszugehen, dass regelmäßig auch am Wochenende die persönliche Assistenz aufrechterhalten sein muss. Dies muss man wissen und dazu bereit sein!
Limbach-Oberfrohna, Stand: Mai 2025