Das persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung statt einer Sachleistung (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim), einen Geldbetrag zu erhalten, durch den dann der Bedarf an Assistenz, Betreuung und individueller Unterstützung in Eigenverantwortung gedeckt werden kann.
Das persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung statt einer Sachleistung (z. B. durch einen klassischen ambulanten Pflegedienst), einen Geldbetrag zu erhalten, durch den dann der Bedarf in Eigenverantwortung gedeckt werden kann.
Es ist dabei wichtig, dass dieser Geldbetrag nicht zusätzlich zur bisherigen Dienstleistung gezahlt wird! Es ist nur eine andere Form der Leistungserbringung, die aber weitaus mehr Mitsprache, Gestaltungsmöglichkeiten, Individualität und vor allem viel mehr Zeit des und für den behinderten Menschen gestattet.
Seien Sie nicht mehr fremdbestimmt, sondern gestalten und organisieren Sie Ihren Bedarf an Unterstützung/ Assistenz eigenverantwortlich, so wie Sie es benötigen und sich wünschen. Entscheiden Sie dabei eigenständig, wie, wer und mit wem Sie dabei zusammenarbeiten wollen!
Das persönliche Budget ist eine andere Form der Leistungserbringung. Alle bisher als klassische Sachleistung erbrachten Leistungen werden bis auf wenige Ausnahmen 1:1 in einen Geldbetrag= Persönliches Budget umgewandelt.
Das persönliche Budget dient ausschließlich dazu, Leistungen zu bezahlen, die ein Mensch mit Behinderung in Form von Assistenz, Unterstützung, Förderung, Betreuung, Pflege etc. benötigt und erhält. Der Lebensunterhalt, also auch die Kosten des täglichen Lebens können nicht über das Budget beglichen werden.
Die Höhe des persönlichen Budgets richtet sich nach dem individuellen Bedarf sowie weiteren Faktoren, wie Anzahl der Stunden, verfügbares Personal und deren Qualifikationen etc., kann also an dieser Stelle nicht bestimmt werden.
In der Regel wird ein persönliches Budget bei einer Erstbeantragung für etwa 6 – 12 Monate bewilligt. Eine Weiterbewilligung durch einen Folgeantrag kann dann bis zu 24 Monate gelten.
Ein persönliches Budget kann jeder Mensch mit Behinderung oder von einer Behinderung Bedrohte beantragen, unabhängig wie schwer die Behinderung ist. Dabei ist es egal, ob er es selbst verwalten kann. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können einen Antrag stellen.
Die Beantragung eines persönlichen Budgets erfolgt formlos beim zuständigen Träger (Kosten- bzw. Leistungsträger). Es ist ratsam, in diesem Antrag bestimmte Sachverhalte zu beschreiben. Zum Beispiel:
Aktuell bestehende Situation und damit einhergehende Probleme
Was soll mit dem Budget behoben, welche Probleme verbessert und welche Leistungen gewünscht werden? (z.B. selbständiger leben und mit Unterstützung mehr Sporttreiben, sich eigenständiger versorgen etc.)
Bei der Beantragung sind natürlich auch die Kosten für die Assistenz zu benennen.
WILASS gibt Ihnen natürlich Unterstützung.
Es gibt diverse Ämter und Stellen, die als Kosten- bzw. Leistungsträger infrage kommen können, da bestimmte Leistungen in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen. U.a.:
Bundesagentur für Arbeit
Die zuständige Krankenkasse
Unfallversicherungsträger
Rentenversicherungsträger
Sozialhilfeträger
Pflegekassen
Integrationsämter
Meist ist so, dass sich an einem persönlichen Budget mehrere Träger (trägerübergreifend) beteiligen, sich also mehrere Zuständigkeiten ergeben, weil bestimmte Leistungen jeweils dort erbracht werden.
Sie müssen aber nicht bei jedem einzelnen Träger einen Antrag stellen!
Wir helfen Ihnen natürlich!
Da ein persönliches Budget eine Alternative zur klassischen Sachleistung darstellt, gelten auch die gleichen Regeln, das Einkommen und Vermögen betreffend. Es kommt daher darauf an, für welche Leistungsbestandteile des persönlichen Budgets welcher Träger zuständig ist. Das bedeutet z.B., dass bei einer Zuständigkeit der Sozialhilfe, das Einkommen und Vermögen Berücksichtigung findet, wobei z.B. Leistungen der Krankenkasse dies nicht anrechnen.
Grundsätzlich können Familienangehörige im Rahmen des persönlichen Budgets als Assistenten tätig sein und bezahlt werden. Es empfiehlt sich, dies über eine Anstellung bei einem Assistenzdienst zu tun (sehr gern WILASS), da es auch Ausnahmen, z.B. die s.g. „Beistandspflicht“ (Eltern gegenüber Ihren Kindern) gibt.
So haben die Familienangehörigen die Möglichkeit, sich für Ihre Leistung auch bezahlen zu lassen!