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Budgetassistenz - Unterstützung ist sinnvoll.

Menschen mit Behinderung, die Ihr Persönliches Budget (PB) im Arbeitgeber-Modell organisieren, obliegen alle Arbeitgeberpflichten gegenüber Ihren Assistenzkräften sowie alle Qualitätssicherungs- und Dokumentationsmaßnahmen gegenüber den finanzierenden Stellen (Kostenträger).

Bei der Bewältigung der mit den Leistungsbezügen zusammenhängenden, organisatorischen und bürokratischen Notwendigkeiten, benötigt Mancher regelmäßige Beratung und Unterstützung.

 

Dies kann u.a. und je nach Bedarf in folgenden Bereichen notwendig sein:

• Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung des PB

• Bei der formalen Erstellung von Arbeitsverträgen

• Bei der Suche, Auswahl und Einstellung geeigneter Assistenten*innen

• Unterstützung bei disziplinarischen Maßnahmen

• Unterstützung bei der Mitarbeiterführung (Gruppensupervision)

• Hilfestellung bei der Kalkulation des Stundensatzes

• Unterstützung bei der Lohnabrechnung, ggfs. Übernahme dieser

• Beratung bei der Gestaltung und Organisation der Abläufe und Dienstplanung

• Unterstützung bzw. Begleitung zu leistungsrelevanten Terminen bezüglich Kostenträger

 

Lassen Sie uns offen über eine mögliche Budgetassistenz reden und abwägen, ob es für Sie Sinn machen könnte und vorteilhaft wäre.

Ich sage immer: 4 Augen sehen mehr als 2! 

Natürlich unterliegen alle Personen- sowie leistungsbezogenen Daten und Informationen in jedem Fall der Schweigepflicht und werden demzufolge vertraulich behandelt.

Unsere Budgetassistenz ist i.d.R. kostenfrei, da die Kosten dafür zusätzlich zum Persönlichen Budget durch die zuständigen Träger erbracht werden.


Haben Sie Fragen zur Budgetassistenz oder allgemein zur Umsetzung Ihres Persönlichen Budgets? Dann kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihr Anliegen.

 

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