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Das Persönliche Budget

Alles Wichtige zum Persönlichen Budget

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung statt einer Sachleistung (z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim), einen Geldbetrag zu erhalten, durch den dann der Bedarf an Assistenz, Betreuung und individueller Unterstützung in Eigenverantwortung gedeckt werden kann.

Es ist dabei wichtig, dass dieser Geldbetrag nicht zusätzlich zur bisherigen Sachleistung gezahlt wird! Es ist nur eine andere Form der Leistungserbringung, die aber weitaus mehr Mitsprache, Gestaltungsmöglichkeiten, Individualität des und vor allem viel mehr Zeit für den Menschen mit Behinderung gestattet.

Ziel des Persönlichen Budgets

Seien Sie nicht mehr fremdbestimmt, sondern gestalten und organisieren Sie Ihren Bedarf an Unterstützung/ Assistenz eigenverantwortlich, so wie Sie es benötigen und sich wünschen. Entscheiden Sie eigenständig, Wie, Wer und mit Wem Sie dabei zusammenarbeiten wollen!

Welche Leistungen umfasst es/ Was steht Ihnen zu?

Das Persönliche Budget ist eine andere Form der Leistungserbringung. Alle bisher als klassische Sachleistung erbrachten Leistungen werden bis auf wenige Ausnahmen 1:1 in einen Geldbetrag= Persönliches Budget umgewandelt.

Was dürfen Sie vom Budget bezahlen?

Das Persönliche Budget dient ausschließlich dazu, Leistungen zu bezahlen, die ein Mensch mit Behinderung in Form von Assistenz, Unterstützung, Förderung, Betreuung, Pflege etc. benötigt und erhält. Der Lebensunterhalt, also die Kosten des täglichen Lebens können nicht über das Budget beglichen werden.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem individuellen Bedarf sowie weiteren Faktoren, wie Anzahl der Stunden, verfügbares Personal und deren Qualifikationen etc., kann also an dieser Stelle nicht bestimmt werden.   

Wie lang ist der Bewilligungszeitraum?

In der Regel wird ein Persönliches Budget bei einer Erstbeantragung für etwa 6 – 12 Monate bewilligt. Eine Weiterbewilligung durch einen Folgeantrag kann dann bis zu 24 Monate gelten.

Bitte BSG- Urteil beachten! >> siehe News....

 

Was sind die Voraussetzungen für ein Persönliches Budget?

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen für ein Persönliches Budget die gleichen wie für eine Sachleistung, die z.B. ein klassischer ambulanter Pflegedienst erbringt. Daher ist eine Umwandelung von einer bestehenden Sachleistung in ein Persönliches Budget ohne Probleme möglich. Ob Sie Anspruch auf ein Persönliches Budget, also eine Leistungsberechtigung haben, ist im SGB IX § 2 Abs. 1 geregelt:

  • Sie haben eine Beeinträchtigung von Körper, Seele, Geist oder der Sinne.
  • Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die Beeinträchtigung länger als 6 Monate anhält.
  • Die Beeinträchtigung ist für Ihr Lebensalter atypisch, also untypisch.
  • Es besteht eine Beeinträchtigung Ihrer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund von Barrieren bzw. Hindernissen, die personen- und umweltbezogen sind.
  • Zusätzlich wird durch das Gesetz eine mögliche Bedrohung o.g. Beeinträchtigungen miterfasst. Leider ist dies durch den Gesetzgeber nicht spezifiziert und näher erläutert.

Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?

Ein Persönliches Budget kann jeder Mensch mit Behinderung oder von einer Behinderung Bedrohte beantragen, unabhängig wie schwer die Behinderung ist. Dabei ist es egal, ob er es selbst verwalten kann. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können einen Antrag stellen. 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beantragung eines Persönlichen Budgets erfolgt formlos beim zuständigen Träger (Kosten- bzw. Leistungsträger). Es ist ratsam, in diesem Antrag bestimmte Sachverhalte zu beschreiben. zum Beispiel:

  • Aktuell bestehende Situation und damit einhergehende Probleme
  • Was soll mit dem Budget behoben, welche Probleme verbessert werden und welche Leistungen sind gewünscht? (z.B. selbständiger Leben und mit Unterstützung mehr Sporttreiben, sich eigenständiger versorgen etc.)
  • Bei der Beantragung sind natürlich auch die Kosten für die Assistenz zu benennen.

Bei welchem Kosten- bzw. Leistungsträger beantragen Sie Ihr Persönliches Budget?

Es gibt diverse Ämter und Stellen, die als Kosten- bzw. Leistungsträger infrage kommen können, da bestimmte Leistungen in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen. U.a.: 

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Die zuständige Krankenkasse
  • Unfallversicherungsträger
  • Rentenversicherungsträger
  • Sozialhilfeträger
  • Pflegekassen
  • Integrationsämter

Manchmal ist es so, dass sich an einem Persönlichen Budget mehrere Träger (trägerübergreifend) beteiligen, sich also mehrere Zuständigkeiten ergeben, weil bestimmte Leistungen jeweils dort erbracht werden.

Sie müssen aber nicht bei jedem einzelnen Träger einen Antrag stellen!

Was ist hinsichtlich Einkommen und Vermögen zu beachten?

Da ein Persönliches Budget eine Alternative zur klassischen Sachleistung darstellt, gelten auch die gleichen Regeln, das Einkommen und Vermögen betreffend. Es kommt daher darauf an, für welche Leistungsbestandteile des Persönlichen Budgets welcher Träger zuständig ist. Das bedeutet z.B., dass bei einer Zuständigkeit der Sozialhilfe, das Einkommen und Vermögen Berücksichtigung findet, wobei z.B. Leistungen der Krankenkasse dies nicht anrechnen.

Dürfen Familienangehörige als persönliche Assistenten über das Budget bezahlt werden? Die Antwort ist ein klares "Jein"!

Wir bekommen in letzter Zeit sehr viele Anfragen bezüglich der Anstellung von nahen Verwandten, z.B. für die Assistenz der Tochter. Wir möchten ehrlich sein und keine falschen Hoffnungen wecken, dies klar beantworten zu können. Ein Diplomat würde sagen: "Es kommt drauf an"! Grundsätzlich könnten Familienangehörige im Rahmen des Persönlichen Budgets als Assistenten tätig sein und bezahlt werden, und es empfiehlt sich, dies über eine Anstellung bei einem Assistenzdienst zu tun (sehr gern WILASS). Aber da gibt es den Vorrang der sog. „Beistandspflicht“ (z.B. Eltern gegenüber Ihren Kindern) und auf den berufen sich meist die Kostenträger. 

Wir weisen deshalb darauf hin, dass es für eine bezahlte Beschäftigung naher Verwandter in der Assistenz keine rechtliche Grundlage, kein Gesetz gibt. Es ist eine Kann- Entscheidung des zuständigen Kostenträgers, dies zu genehmigen. Deshalb ist eine vorherige Anfrage bzw. Beantragung von Nöten, um auch rechtlich abgesichert zu sein. Gern beantworten wir Ihre Fragen dazu!

Natürlich stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen!

Zudem empfehlen wir die Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, für weitere ausführliche Informationen zum Persönlichen Budget. Hier dazu der Link: 

https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/Fragen-und-Antworten/faq-persoenliches-budget.html  

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